Ukraine-Hilfe: Kreis Viersen | NRW

 

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können eine Schule besuchen.

Nach der Anmeldung beim Bürgerservice wird das Schulamt des Kreises Viersen über die Anwesenheit informiert und nimmt die Zuweisung zu einer wohnortnahen Schule in der entsprechenden Schulform vor. 

Die Schule nimmt Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten auf und lädt zu einem Anmeldegespräch ein.

Zu zusätzlichen Sprachförderprogrammen gibt die jeweilige Schule Auskunft. Außerschulische Sprachförderprogramme sind in Planung.

Bei besonderen Fragestellungen rund um die Einschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen hilft das Kommunale Integrationszentrum unter: schulberatung.ki@kreis-viersen.de


Personen, die eine individuelle Unterstützung durch das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) benötigen, schicken gerne eine E-Mail an: kim@kreis-viersen.de

Bitte mit folgenden Daten zur Person:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum bzw. Alter
  • Wohnort im Kreis
  • erste, kurze Themenbeschreibung, worum es geht und evtl. weitere Daten (Kinder, Herkunftsland, Aufenthaltsstatus)

Interreligiöser Dialog und Kultur im Kreis Viersen

  • Sonntags findet um 11:00 Uhr in der katholischen Pfarrkirche St. Clemens Kaldenkirchen ein ukrainisch-orthodoxer Gottesdienst statt.
  • Sonntags um 10:00 Uhr wird der Gottesdienst in der evangelischen Kreuzkirche Viersen teilweise in die ukrainische Sprache übersetzt. Anschließend findet ein Begegnungscafé statt.

Wie und unter welchen Bedingungen Geflüchtete ihr Studium weiterführen können:


Ukrainische Flüchtlinge

Da sich die Informationslage stetig wandelt und noch viele geflüchtete Menschen an den Grenzen von Familienangehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern aufgenommen werden, ist aktuell noch nicht absehbar, in welchem quantitativen Umfang eine entsprechende Unterstützung bei der Aufnahme und Sicherstellung der Grundversorgung zu leisten sein wird.

Ukrainische Staatsangehörige können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel aufhalten.

Die ukrainischen Staatsangehörige, die privat untergebracht sind und keine staatlichen Hilfen benötigen, müssen daher für die ersten 90 Tage ihres Aufenthalts nichts veranlassen. Die EU-Staaten haben sich am 3. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen. 

✦ Bitte hier klicken  Ukraine-Hilfe des Kreises Viersen